Beistandschaft: Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt
Die Höhe von Unterhaltsansprüchen in Geld wird in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Die Tabelle ist kein Gesetz, sondern nur eine Richtschnur, an der sich aber alle Gerichte orientieren.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Regelungen zum Kindesunterhalt, zum Verwandtenunterhalt und zum Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten.