Hebammen und Entbindungspfleger: Fortbildungspflicht

Zuständigkeit Bezirksregierung Düsseldorf

Aufgrund einer seit 01.02.2022 geltenden Änderung der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe NRW (ZustVO HB NRW) ist seit dem 01.04.2024 die Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung der Einhaltung der Fortbildungs- sowie der Meldepflicht gemäß §§ 7 und 8 HebBO NRW zuständig, so dass Sie die erforderlichen Nachweise dort vorlegen müssen.

  1. Rechtliche Grundlagen

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Walter-Scheel-Platz 3
42651 Solingen
Raum 1. Etage
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