Wohnungsbindung: Freistellung
In Ausnahmefällen kann der Vermieter von der Verpflichtung, eine geförderte Wohnung nur gegen Übergabe eines Wohnberechtigungsscheines zu vermieten, freigestellt werden.
Aktueller Hinweis
Persönliche Gespräche mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind derzeit nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Um Anträge zu stellen oder Unterlagen einzureichen nutzen Sie bitte den Postweg, die städtischen Briefkästen und soweit möglich E-Mail. Auskünfte erhalten Sie telefonisch und per E-Mail. Auch Gesprächstermine können Sie auf diesem Weg vereinbaren oder online über das Terminbuchungssystem https://termin.solingen.de/select2?md=23 buchen.