Zinssenkung: Einkommensbescheinigung
Ausstellung einer Einkommensbescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK
Nutzer öffentlich geförderten Wohneigentums werden von der NRW.BANK regelmäßig aufgefordert, eine Bescheinigung über die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen vorzulegen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Zinsen für die in Anspruch genommenen Darlehen von der Höhe des Einkommens aller Personen, die die geförderte Wohneinheit nutzen, abhängig sind.
Der Zinssenkungsantrag wird dem Darlehensnehmer direkt von der NRW.BANK übersandt. Beim Stadtdienst Wohnen erfolgt die geforderte Einkommensprüfung, deren Ergebnis in die Bescheinigung eingetragen wird.
Für die Gewährung der Zinsermäßigung ist die NRW.BANK zuständig.
Aktueller Hinweis
Persönliche Gespräche mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind derzeit nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Um Anträge zu stellen oder Unterlagen einzureichen nutzen Sie bitte den Postweg, die städtischen Briefkästen und soweit möglich E-Mail. Auskünfte erhalten Sie telefonisch und per E-Mail. Auch Gesprächstermine können Sie auf diesem Weg vereinbaren oder online über das Terminbuchungssystem buchen.