Führerschein: Ersatz
Der Führerschein kann im Fall eines Diebstahls, einer Beschädigung, auf Grund einer Namensänderung oder Auflagenänderung neu ausgestellt werden.
Bei einer Namensänderung muss ein neuer Führerschein nur dann neu beantragt werden, wenn der Name nicht mehr aus dem Ausweis ersichtlich ist.
Bis der neue Führerschein vorliegt, wird zunächst eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt, die beim Fahren mitzuführen ist.
Der vorläufige Führerschein wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines neuen Kartenführerscheins erstellt.
Möchten Sie zum Beispiel nach einer Korrektur am Auge, ihre Brille aus dem Führerschein austragen lassen, so müssen Sie ein augenärztliches Gutachten vorlegen, welches bestätigt, dass eine Brille beim Führen eines Kraftfahrzeuges nun nicht mehr nötig ist.
Bei Inanspruchnahme des Direktversands wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei an Ihre bei Antragstellung angegebene Wohnadresse übersandt. Es entfällt die Abholung des Führerscheins und somit der Gang zur Führerscheinstelle.