Ausländerbehörde: Aufenthaltserlaubnis
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch (sonstige Ausbildungszwecke)
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt bei der persönlichen Vorsprache beim Ausländer- und Integrationsbüro. Es handelt sich jeweils um eine einzelfallbezogene Entscheidung.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen.
Bitte stellen Sie von daher sechs bis acht Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung.
Sollte die Vergabe eines Termins erst nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis möglich sein, gilt das Datum der Terminbuchung als Antragsdatum. Eine Bescheinigung bis zum Termin wird in der Regel nicht ausgestellt. Hier reicht die Terminbestätigung. Sie können in diesem Fall ihrer Beschäftigung nachgehen, sollte keine Beschränkung oder Auflage besteht.