Schwerbehinderte Menschen - Hilfe im Arbeitsleben
Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Schwerbehindertenrecht, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Teil 1
Jeder Mensch hat das Recht, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies ist auch die Zielsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Das Übereinkommen beinhaltet die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf der Basis eines inklusiven Gesellschaftsmodells. Im Gegensatz zur Integration verfolgt die Inklusion das Ziel, die Rahmenbedingungen in allen Lebensbezügen von vornherein so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung ohne Ausgrenzung, die es erst zu überwinden gilt, teilhaben können.
Das Inklusionsamt und seine örtlichen Fachstellen setzen sich dafür ein, dass Benachteiligungen wegen einer Behinderung vermieden und Barrieren abgebaut weden. Hierzu sind viele Unterstützungsmöglichkeiten erarbeitet worden, die dem Ausgleich von Nachteilen, die Menschen mit Behinderung und ihren Arbeitgebern entstehen können, dienen.
Netzwerk
Das Netzwerk des Schwerbehindertenrechts besteht aus vielen verschiedenen Leistungsträgern, die je nach Lebenssituation zuständig sind:
- soziale Pflegeversicherungen
- Gesetzliche Unfallversicherungen
- Berufsgenossenschaften
- öffentliche Jugendhilfe
- soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Kriegsopferversorgung/-fürsorge
- gesetzliche Krankenversicherungen
- Rentenversicherungen
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Inklusionsamt
Wir arbeiten eng mit den Integrationsfachdiensten für
- gehörlose Menschen,
- blinde und sehbehinderte Menschen,
- Menschen mit einer psychischen Behinderung,
- Menschen mit einer geistigen Behinderung,
- Menschen mit einer körperlichen Behinderung
und dem Technischen Beratungsdienst des Inklusionsamtes zusammen.
Mögliche Leistungen
- Investitionshilfen
- Arbeitsplatzausstattungen (beispielsweise mit technischen Hilfsmitteln)
- Ausstattung der Arbeitsstätte
- Beschäftigungssicherungszuschüsse
- Zuschüsse bei personeller Unterstützung
- Sonderprogramme
- Eingliederungszuschüsse
- Beratungen für das individuelle Arbeitsverhältnis
An wen richtet sich das Angebot?
Wir beraten und unterstützen
- Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung und denen gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten,
- Erwerbstätige Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung,
- Erwerbstätige Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind,
- Betriebs- und Personalräte,
- Vertrauenspersonen für Menschen mit einer Behinderung in den Unternehmen.
Für die Inanspruchnahme der Hilfen empfiehlt es sich, vor Antragstellung ein Beratungsgespräch beim Integrationsfachdienst unter Telefon 02 12/ 248 2144 oder mit uns als Fachstelle zu vereinbaren.